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Finanzen / Controlling

Lohnzuschläge

Lohnzuschläge können aufgrund verschiedener Umstände gezahlt werden: Sie können gewährt werden als Belohnung für besondere Leistungen oder aufgrund besonderer Qualität einer Arbeit, aber auch wegen schlechter Arbeitsbedingungen (Schmutzzulage, Erschwerniszulage, Nachtzulage), aufgrund sozialer Motive oder zur Förderung eines bestimmten Verhaltens der Arbeitnehmer (z. B. Anwesenheitsprämie). Der Anspruch auf Lohnzuschläge kann sich aus dem Gesetz oder aus einem Kollektiv- bzw. Einzelvertrag ergeben, im Bundesangestelltentarif (BAT) z. B. aus § 35. Anspruchsgrundlage kann aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz sein.

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