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Finanzen / Controlling

Mahnung (Kaufvertrag)

Die Mahnung ist die nach Eintritt der Fälligkeit einer Leistung an den Schuldner gerichtete Aufforderung des Gläubigers, die geschuldete Leistung zu erbringen. Rechtlich stellt sie eine einseitige, empfangsbedürftige Aufforderung dar, die nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, jedoch bestimmt und eindeutig sein muss und unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass die geschuldete Leistung verlangt wird. Es empfiehlt sich, schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu mahnen, da der Gläubiger den Zugang der Mahnung beweisen muss.

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