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Finanzen / Controlling

Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag regelt im diejenigen Tarifbedingungen, die nicht häufig verändert werden und länger gelten sollen. Er wird daher häufig auch Rahmentarifvertrag genannt. Typische Bestandteile des Manteltarifvertrags sind zum Beispiel die Regelungen über Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Im Gegensatz dazu werden Lohn- und Gehaltsbestimmungen, die über einen kürzeren Zeitraum gelten sollen, regelmäßig nicht in den Manteltarifverträgen geregelt.

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