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Finanzen / Controlling

Mehrfachbeschäftigungen

Werden von einem Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander ausgeübt, hat dies versicherungs- und beitragsrechtliche Konsequenzen in der Sozialversicherung. In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden z.B. geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigungen zusammengerechnet. Je nach Umfang der Beschäftigungen kann die Zusammenrechung zur Versicherungspflicht oder -freiheit in den einzelnen Versicherungszweigen führen.

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