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Mietkaution
Die Kaution dient der Sicherung aller künftigen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter kann die Kaution vom Mieter nur aufgrund vertraglicher Vereinbarung verlangen, eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution besteht nicht. Das Gesetz beschränkt aber die Höhe der vereinbarten Kaution für Wohnraummietverhältnisse auf das Dreifache der Nettomonatsmiete. Bei Geschäftsraummietverhältnissen gibt es hingegen keine gesetzliche Beschränkung zur Höhe der Kaution. Die Kaution muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut verzinslich anlegen.
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