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Mitunternehmerschaft
Unter Mitunternehmerschaft versteht man die Mehrheit der Mitunternehmer. Die Mitunternehmerschaft selbst ist nicht steuerpflichtig, allerdings sind dies die Mitunternehmer. Mitunternehmersind Gesellschafter einer Personengesellschaft, die Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten. Sie unterliegen der Einkommensteuer, sofern es sich um natürliche Personen handelt, oder der Körperschaftsteuer, sofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt. Auch freiberuflich tätige Personen können sich zu Mitunternehmerschaften zusammenschließen, z. B. Sozietäten oder Gemeinschaftspraxen.
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