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Nebeneinkünfte
Wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit ausüben, müssen Sie hierüber dem Finanzamt Rechenschaft ablegen. Die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig, soweit hierdurch das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wird. Zeitlich und finanziell beschränkte Tätigkeiten können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Einkünfte aus bestimmten Tätigkeiten sind bis zu einem Betrag von 3 600 DM (bis 1999: 2 400 DM) steuerfrei. In der Regel können Verluste aus einer Nebentätigkeit abgesetzt werden.
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