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Recht & Steuern

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind auf Dauer angelegte Beziehungen, ohne Trauschein. Hierdurch wird weder in persönlicher noch in wirtschaftlicher Hinsicht eine Rechtsgemeinschaft begründet. Ehegatten werden bei der Einkommenbesteuerung vor allem durch den Splittingtarif und außerdem durch verschiedene Freibeträge begünstigt. Es gibt aber auch diverse Regelungen, die Ehegatten im Verhältnis zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligen. Die in gesetzlichen Regelungen begründeten Nachteile für eheähnliche Gemeinschaften lassen sich aber durch entsprechende Sachverhaltsgestaltung vermeiden.

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