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Niederlassung
Die Niederlassung bezeichnet den örtlichen Mittelpunkt eines kaufmännischen Betriebs. Sie muss im Handelsregister eingetragen werden und ist vor allem für den Gerichtsstand von Bedeutung. Das Handelsrecht verlangt von jedem Kaufmann, dass er für sein Handelsgewerbe eine Niederlassung hat, wo er erreichbar ist (§ 29 HGB). Neben einer Hauptniederlassung sind für ein Handelsgewerbe auch mehrere Zweigniederlassungen möglich (§ 13 HGB). Dann ist die Niederlassung, von der aus das gesamte Unternehmen geführt wird, die Hauptniederlassung, und die übrigen Niederlassungen sind die Zweigniederlassungen
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