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Finanzen / Controlling

Nießbrauch

Der Nießbrauch &emdash; als Nutzungrecht an Vermögenswerten, deren Eigentümer ein anderer ist &emdash; kann an jedem Gegenstand eingeräumt werden, kommt in der Praxis aber hauptsächlich im Zusammenhang mit Immobilien vor. Anlass für die Nießbrauchsbestellung ist in der Regel der steuerliche Vorteil, den vor allem gutverdienende Steuerzahler genießen, die weniger verdienenden Angehörigen das Nießbrauchsrecht einräumen. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hängt entscheidend davon ab, ob ein Zuwendungs- oder ein Vorbehaltsnießbrauch vorliegt.

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