Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Normenkontrolle

Normenkontrolle ist die durch ein Gericht vorgenommene Überprüfung einer Rechtsnorm auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Man unterscheidet abstrakte (gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) und konkrete (gemäß Art. 100 GG) Normen. Für landesrechtliche untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen) kann ein subsidiäres Verfahren vor den Oberlandesgerichten eingeführt werden (§ 47 VwGO).

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner