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Notar
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (in Baden-Württemberg Beamter bzw. Bezirksnotar) und wird von der Landesjustizbehörde bestellt. Er ist vor allem für Beurkundungen zuständig. Im Grundstücksverkehr ist seine Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben. In der Amtsausübung ist der Notar unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Bei den Rechtsgeschäften, die er beurkundet, hat er Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten. Bei Amtspflichtverletzungen haftet der Notar in Baden-Württemberg nach allgemeinen Staatshaftungsgrundsätzen, ansonsten nach § 19 BNotO(Bundesnotarordnung).
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