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Notstand
Notstand ist ein Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist. Man unterscheidet zwischen einem strafrechtlichen Notstand, der entweder Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund sein kann (§ 34 StGB, § 35 StGB), und dem zivilrechtlichen Notstand (§ 228 BGB, § 904 BGB). Im Zivilrecht wird von § 228 BGB die Zerstörung einer fremden Sache erfasst, wenn dadurch eine Gefahr nicht anders abwendbar ist. Der Eigentümer einer Sache ist nach § 904 BGB nicht berechtigt, die Einwirkung auf seine Sache zu verweigern, wenn dies für die Abwehr einer Gefahr notwendig ist. Ihm verbleibt allerdings ein Anspruch auf Schadensersatz.
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