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Oder-Konto
Schon 1989 hatte der Bundesfinanzhof die Abzugsfähigkeit von Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten aufgrund eines Arbeitsverhältnisses abgelehnt, wenn diese auf ein Bankkonto erfolgten, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsberechtigt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 die Argumentation des Bundesfinanzhofs verworfen und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zahlungen auf ein so genanntes Oder-Konto endgültig zugunsten der Steuerpflichtigen geklärt.
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