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Recht & Steuern

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die ein Handelsgewerbe betreibt und deshalb Kaufmann ist. Die OHG ist eine besondere, auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs ausgerichtete Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Zwecke sind auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter irgendeiner gemeinschaftlichen Firma gerichtet, bei der jeder Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet. Das Recht der OHG (§ 105 HGB bis § 160 HGB) ist subsidiär gegenüber den Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB bis § 740 BGB). Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die ein Handelsgewerbe betreibt und deshalb Kaufmann ist. Die OHG ist eine besondere, auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs ausgerichtete Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre Zwecke sind auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter irgendeiner gemeinschaftlichen Firma gerichtet, bei der jeder Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet. Das Recht der OHG (§ 105 HGB bis § 160 HGB) ist subsidiär gegenüber den Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB bis § 740 BGB).

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