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Offene Handelsgesellschaft (Rechnungslegung)
Bei der Rechnungslegung der OHG (Offenen Handelsgesellschaft) müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden. Da die OHG ein Zusammenschluss von Kaufleuten ist, gelten für sie einerseits die Vorschriften für Einzelkaufleute. Bedingt durch die spezifische Rechtsform der OHG kommt es aber steuerrechtlich zu speziellen Vorschriften bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Dabei spielt die Mitunternehmerschaft eine Rolle. Diese speziellen Vorschriften verursachen einen zusätzlichen Aufwand im Rechnungswesen.
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