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Recht & Steuern

Orderpapier

Ein Orderpapier ist ein Wertpapier, in dem der Aussteller verspricht, an eine bestimmte Person oder an einen Anderen zu leisten, der von dem Benannten durch Indossament als Gläubiger bezeichnet wird. Als geborene Orderpapiere bezeichnet man solche Papiere, die keiner Orderklausel bedürfen (z. B. Wechsel, Scheck). Unter die gekorenen, notwendigerweise mit einer Orderklausel zu versehenden Orderpapiere fallen Papiere im Sinne des § 363 HGB, wie z. B. kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Lagerscheine und Transportversicherungsscheine.

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