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Organschaftsvertrag
Organschaftsvertrag nennt man im Recht der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien einen Vertrag, der sich als Kombination eines Beherrschungsvertrags mit einem Gewinnabführungsvertrag darstellt. Die Zulässigkeit ist in § 291 AktG geregelt. Unter einem Beherrschungsvertrag ist eine Vereinbarung zu verstehen, bei der sich eine Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt; ein Gewinnabführungsvertrag beinhaltet die Verpflichtung, den gesamten Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen.
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