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Finanzen / Controlling

Pacht

Miete gewährt nur den Gebrauch einer Sache, Pacht zusätzlich auch den Bezug der Früchte der Sache oder eines Rechts. Anders als bei der Miete können Sie auch Rechte pachten, etwa ein Jagdrecht. Wenn Sie ein Grundstück oder Räume für einen gewerblichen Betrieb überlassen, liegt Pacht aber nur dann vor, wenn der Pachtgegenstand so eingerichtet und ausgestattet ist, dass er für den Betrieb gewinnbringend genutzt werden kann. Soweit im Pachtrecht nichts anderes geregelt ist, finden die Vorschriften über die Miete entsprechende Anwendung.

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