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Management / Unternehmensführung

Personengesellschaft

Schließen sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft zusammen, so kann dieser Zusammenschluss rechtlich verschiedenartig ausgestaltet sein. Ist die rechtliche Ausgestaltung auf die Personen der Mitglieder zugeschnitten, so spricht man von einer Personengesellschaft. Die freie Vertragsgestaltung macht auch Mischformen wie die GmbH & Co. KG möglich, die dann sowohl Elemente der Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaften tragen.

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