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Pfändung
Die Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, bei der bewegliche Sachen oder Rechte des Schuldners staatlich beschlagnahmt werden, wenn der Schuldner seiner Geldzahlungspflicht nicht nachgekommen ist (§ 803 ZPO). Die Pfändung begründet die Verfügungsmacht des Staates über den Gegenstand mit entsprechender Verfügungseinschränkung des Schuldners sowie ein öffentlich-rechtliches Pfändungspfandrecht des Gläubigers (§ 804 ZPO).
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