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Finanzen / Controlling

Pflegekosten

Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Das Einkommensteuergesetz sieht hierfür folgende Entlastungen vor: Höchstbetrag für Heimunterbringung, Pauschbetrag für Behinderte, Pflegepauschbetrag, Freibetrag für eine Hausgehilfin, Sonderausgaben für eine Hauswirtschaftshilfe, außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art.

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