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Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bildet neben der Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie der Arbeitsförderung das fünfte Standbein des Systems der Sozialversicherung. Sie hat nach dem Sozialgesetzbuch XI, das ihre rechtliche Grundlage darstellt, die Aufgabe, denjenigen Pflegebedürftigen Unterstützung zukommen zu lassen, die aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Hilfe angewiesen sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jeweils zur Hälfte die Beiträge zur Pflegeversicherung aufbringen. Der Beitragssatz beläuft sich momentan auf 1,7 % des Arbeitslohns; die Obergrenze bildet dabei jedoch die Beitragsbemessungsgrenzeder gesetzlichen Krankenversicherung.
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