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Pflichtbeteiligung
Pflichtbeteiligung ist die nach dem Statut einer eingetragenen Genossenschaft jedem Genossenschaftsmitglied auferlegte Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen. Sie muss für alle Genossenschaftsmitglieder gleich sein, kann sich aber auch nach dem Umfang der Inanspruchnahme von Genossenschaftseinrichtungen oder nach bestimmten wirtschaftlichen Merkmalen der Betriebe der Genossen richten (§ 7a II GenG).
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