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Management / Unternehmensführung

Publikumsgesellschaft

Von einer Publikumsgesellschaft spricht man, wenn die Anleger keine realen Werte (wie Grundstücke) oder Forderungen (wie Wertpapiere) erwerben, sondern mit einer Geldeinlage Gesellschafter einer Personengesellschaft werden. Wesensmerkmal einer Publikumsgesellschaft ist, dass die Gesellschafter ausschließlich Kapital in die Gesellschaft einbringen, ohne gleichzeitig Leitungsbefugnisse zu übernehmen. Als typische Form der Publikumsgesellschaft gilt eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin (GmbH & Co. KG).

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