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Management / Unternehmensführung

Rechnungsabgrenzung

Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss.

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