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Rechtsmittel
Eine gerichtliche Entscheidung muss nicht widerspruchslos hingenommen werden. Um eine Korrektur zu erwirken, steht Ihnen stets ein Rechtsmittel zur Verfügung. Das Rechtsmittel ist ein förmlicher, gesetzlich zugelassener Rechtsbehelf, der dazu dient, eine Entscheidung vor ihrer Rechtskraft durch eine höhere Instanz mit dem Ziel überprüfen zu lassen, sie zu beseitigen. Rechtsmittel sind im weitesten Sinne alle Rechtsbehelfe, die eine Beseitigung der schädigenden Anordnung und zugleich die Abwendung des Schadens selbst bezwecken und ermöglichen (vgl. z. B. § 839 III BGB).
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