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Reisekosten (Lohnsteuer)
Reisekosten sind alle Kosten, die für eine beruflich oder betrieblich veranlasste Auswärtstätigkeit unmittelbar anfallen. Dazu gehören vor allem Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und sonstige Nebenkosten der Reise, z. B. Taxifahrten oder Eintrittsgelder. Entstehen einem Arbeitnehmer Reisekosten, kann sein Arbeitgeber ihm diese in gewissem Umfang steuerfrei ersetzen. Für den Arbeitgeber sind Reisekosten Betriebsausgaben. Unternehmer können bei Inlandsgeschäftsreisen die Vorsteuer herausrechnen und bei der Umsatzsteuervoranmeldung ansetzen. Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern Reisekosten ersetzen, können Sie ebenfalls einen Vorsteuerabzug vornehmen.
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