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Rente (Alter)
Grundsätzlich haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf Rente (so genannte Regelaltersrente). Dabei beträgt die allgemeine Wartezeit fünf Jahre. Die Rente wird auf Antrag gewährt. Neben dieser Regelaltersrente ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Altersrente bereits mit Vollendung des 63. oder des 60. Lebensjahres zu beantragen. Die Höhe der Rente ergibt sich aus einer im Sozialgesetzbuch VI festgelegten Rentenformel. Rentenbezieher, die ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
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