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Finanzen / Controlling

Rentenversicherung, gesetzliche

Die Rentenversicherung gehört neben der Kranken-, Pflege-, Unfall- und der Arbeitslosenversicherung zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll die darin Versicherten und deren Angehörige bei Gefährdung und Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod vor existenzgefährdenden finanziellen Einbußen schützen. Zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehören grundsätzlich alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die freiwillige Versicherung in der Rentenversicherung möglich. Die Versicherungsbeiträge werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen.

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