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Rentner (Arbeitsrecht)
Beschäftigt ein Arbeitgeber Rentner, so gelten arbeitsrechtlich für dieses Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich keine besonderen Regelungen. Häufig werden Rentner in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte eingestellt bzw. nach Erreichen des Rentenalters weiterbeschäftigt. Dabei ist es möglich, dass neben der Tätigkeit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Besonderheiten bestehen dann unter Umständen hinsichtlich der Beiträge zur Sozialversicherung bzw. des Bezugs von Versicherungsleistungen.
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