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Reparaturen
Reparaturkosten können Sie in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Reparaturen setzen einen Gegenstand wieder in seinen ordnungsgemäßen Zustand. Sie sind scharf abzugrenzen gegenüber dem Herstellungsaufwand, durch den z. B. ein Gebäude verändert oder wesentlich verbessert wird. Reparaturaufwendungen dürfen nicht zu den Herstellungskosten gerechnet werden. Von Reparaturen an einem fertiggestellten Haus kann man noch ausgehen, wenn die Kosten unter 4 000 DM liegen.
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