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Repräsentationsaufwendungen
Repräsentationsaufwendungen sind privat veranlasste Kosten der Lebensführung und somit steuerlich nicht abziehbar. Aufwendungen, die jedoch ausschließlich mit der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, können Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sein. Das Gesetz unterscheidet allerdings zwischen abziehbaren und nichtabziehbaren Betriebsausgaben. Handelt es sich um teils privat, teils betrieblich veranlasste Aufwendungen, kommt das Aufteilungsverbot zur Anwendung, d. h., die Kosten sind &emdash; von Ausnahmen abgesehen &emdash; insgesamt steuerlich nicht abzugsfähig.
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