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Restschuldbefreiungsverfahren (Insolvenz)
Die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht es zahlungsunfähigen Schuldnern, sich nach einer gewissen Zeit von ihren Schulden zu befreien, um einen neuen Start ins Wirtschaftsleben wagen zu können. Nach der vormals geltenden Konkursordnung konnten die Konkursgläubiger auch nach Beendigung des Konkursverfahrens während einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unbeschränkt ihre gesamten Restforderungen geltend machen. Dies führte zu einer nahezu lebenslangen Haftung des Schuldners für seine Verbindlichkeiten, oftmals einhergehend mit Resignation, sozialem Abstieg oder Flucht in die Schwarzarbeit. Um diesen Missständen zu begegnen, schuf der Gesetzgeber das Verfahren zur Restschuldbefreiung.
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