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Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
Es kommt immer wieder vor, dass Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung) versehentlich zu hoch oder wegen fehlender Versicherungspflicht zu Unrecht an die Krankenkasse abgeführt worden sind. Die zu Unrecht gezahlten Beiträge werden auf Antrag erstattet, wenn der Versicherungsträger aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge gezahlt worden sind, noch keine Leistungen erbracht hat.
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