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Rückstellungen
Rückstellungen werden in der Periode passiviert, in der die Schuld wirtschaftlich entstanden ist. Rückstellungen werden für bereits entstandene Risiken gebildet, deren Eintreten mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer zukünftigen Periode erwartet werden. Sie gehören wie Verbindlichkeiten zum Fremdkapital. Höhe oder Geltendmachung durch den Gläubiger (Zeitpunkt des Eintritts) stehen jedoch nicht fest. Für die meisten Rückstellungen gilt wie für alle Verbindlichkeiten eine Passivierungspflicht. Für manche besteht hingegen nur ein Passivierungsrecht. Dieser Spielraum macht Rückstellungen zu einem wichtigen Instrument der Bilanzpolitik. Die Einheitsbilanz für handels- und steuerrechtliche Zwecke wird jedoch immer mehr aufgeweicht. Steuerlich bestehen Sondervorschriften, die zu einer von der Handelsbilanz abweichender Bilanzierung führen.
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