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Rücktritt vom Vertrag
Gelegentlich kommt man in eine Situation, in der man von einem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten möchte. Doch das ist dann meist nicht einfach. Denn ein alter und heute noch gültiger Rechtsgrundsatz lautet: Pacta sunt servanda(Verträge müssen eingehalten werden). Nur in Ausnahmefällen hat eine Partei das Recht, sich einseitig aus dem Schuldverhältnis zu lösen. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und bedingungsfeindlich. Die Rücktrittsbefugnis kann sich sowohl aus dem Vertrag (§ 455 BGB) als auch aus dem Gesetz ergeben (§ 346 BGB).
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