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Rundfunkgebühren (GEZ)
Die Rundfunkgebühr ist vorrangige und exklusive Finanzierungsquelle für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland und knüpft bereits an die Bereithaltung eines Empfangsgeräts an. Demnach ist es für die Fälligkeit der Gebührenschuld nicht erforderlich, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich aufgenommen werden, ausreichend ist vielmehr bereits die Möglichkeit des Empfanges. Eine Rechtfertigung findet dies darin, dass die Rundfunkgebühr eine Programmgestaltung ermöglichen soll, die unabhängig von Werbeeinnahmen, einseitiger Ausrichtung an massenattraktive Programmangebote und Einflüssen Dritter Gewähr für eine umfassende Information der Bevölkerung bietet.
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