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Sachbezüge (Arbeitsrecht)
Sachbezüge sind Lohnbestandteile, die nicht in Geld, sondern in Naturalien gewährt werden. Dazu gehören z. B. Lebensmitteldeputate in der Landwirtschaft. Die auf die Sachbezüge entfallenden Lohnbestandteile sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Dabei ist in der Regel der Wert der Sachbezüge mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Zu beachten ist, dass zu den Sachbezügen nicht nur die unentgeltliche, sondern auch die verbilligte Abgabe von Naturalien gehört.
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