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Sachbezüge (Lohnsteuer)
Der Begriff Sachbezüge umfasst sowohl die Überlassung von Sachen zum Verbrauch oder zur Nutzung durch den Arbeitgeber als auch die Einräumung sonstiger Vorteile für den Arbeitnehmer. Die Sachbezüge gehören zum Arbeitslohn, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Liegt der geldwerte Vorteil unter 50 DM im Monat, bleiben die Sachbezüge beim Lohnsteuerabzug außer Ansatz. Dies gilt auch für kleine Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers.
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