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Sachgründung
Eine Sachgründung ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, bei der die Gründungsgesellschafter ihre Einlage ganz oder zum Teil in anderen Werten als in Geld einbringen. Im Einzelnen kann die Einlage aus Sachwerten, wie z. B. beweglichen Sachen und Grundstücken, sowie aus Rechten, wie z. B. Forderungen und Patenten, bestehen.
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