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Finanzen / Controlling

Sachgründungsbericht

Der Sachgründungsbericht ist ein von den Gesellschaftern angefertigtes Schriftstück, durch den das Registergericht über die Grundlagen für die Bewertung der als Sacheinlage eingebrachten Gegenstände aufgeklärt werden soll (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Er ist nicht Teil des Gesellschaftsvertrags. Seine notarielle Beurkundung ist daher nicht notwendig. Der Bericht wird zur Registerakte genommen und kann dort jederzeit eingesehen werden.

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