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Säumniszuschlag (Steuer)
Säumniszuschläge sind das Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie entstehen, wenn zum Fälligkeitstermin die Steuerschuld nicht gezahlt wird. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen, die bei nicht rechtzeitiger Abgabe von Steuererklärungen festgesetzt werden können, und von Zwangsgeldern, die zur Durchsetzung, vor allem zur Abgabe von Steuererklärungen, angedroht und festgesetzt werden können.
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