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Finanzen / Controlling

Schadensersatz

Schadensersatz ist die Wiedergutmachung des einem anderen zugefügten Schadens. Die Pflicht, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich entweder aus Gesetz (z. B. wegen unerlaubter Handlung) oder beruht auf einem Vertrag (beispielsweise bei Versicherungsverträgen). Im Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz: kein Schaden ohne Verschulden, d. h., das schädigende Ereignis muss vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein. Fahrlässigkeit ist der Regelfall, und fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt außer acht lässt.

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