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Schadensminderungspflicht
Wenn ein Schaden eingetreten ist, dann lässt sich meist nichts mehr daran ändern. Doch es gibt Situationen, wo zumindest eine Begrenzung des Schadens noch möglich und sogar gesetzlich geboten ist, um sich am Ende nicht sogar Mitverschulden vorwerfen lassen zu müssen. Zur Schadensminderung gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, das Ausmaß eines Schadens gering zu halten. Die Schadensminderungspflicht gilt nicht nur bei materiellen, sondern auch bei Personenschäden.
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