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Scheck
Der Scheck ist ein schuldrechtliches Wertpapier, das in einer bestimmten Form ausgestellt, als Scheck bezeichnet und auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet sein muss. Er gilt als eine auf Sicht gestellte Zahlungsanweisung an eine Bank, Sparkasse oder bestimmte öffentliche Anstalt. Der Scheck ist ein Orderpapier, kommt aber praktisch nur als Inhaberpapier vor, weil die Banken nur solche Schecks einlösen, auf denen die Überbringerklausel nicht gestrichen ist (Art. 5 II ScheckG).
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