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Schenkungsteuer
Schenkungen unter Lebenden unterliegen der Schenkungsteuer, Vermögenszuwendungen im Fall der Erbschaft der Erbschaftsteuer. In beiden Fällen gelten die gleichen Freibeträge und Steuersätze, die sich nach der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis richten. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wurde rückwirkend zum 1. Januar 1996 geändert, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. So gelten seit dem 1. Januar 1996 neue Grundstückswerte für die Besteuerung. Die Freibeträge für enge Familienangehörige wurden wesentlich erhöht. Außerdem wurde ein neuer Steuertarif geschaffen.
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