Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Schichtarbeit

Von Schichtarbeit spricht man, wenn mindestens zwei Arbeitnehmer sich das von ihnen zu erfüllende Arbeitspensum so einteilen, dass sie sich nach feststehenden Plänen zeitlich jeweils ablösen. Dabei ist ein Arbeitnehmer nur dann zur Schichtarbeit verpflichtet, wenn dies einzelvertraglich, durch den Tarifvertrag (z. B. im BAT in § 15 Abs. 6) oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung (siehe Muster "Betriebsvereinbarung Arbeitszeit") festgelegt ist. Grundsätzlich hat der Betriebsrat bei erstmaliger Einführung von Schichtarbeit ein Mitbestimmungsrecht. Für die mit der Schichtarbeit verbundenen Erschwernisse können die Arbeitnehmer Schichtlohnzuschläge erhalten, die grundsätzlich steuerpflichtig sind.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner