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Schichtarbeit
Von Schichtarbeit spricht man, wenn mindestens zwei Arbeitnehmer sich das von ihnen zu erfüllende Arbeitspensum so einteilen, dass sie sich nach feststehenden Plänen zeitlich jeweils ablösen. Dabei ist ein Arbeitnehmer nur dann zur Schichtarbeit verpflichtet, wenn dies einzelvertraglich, durch den Tarifvertrag (z. B. im BAT in § 15 Abs. 6) oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung (siehe Muster "Betriebsvereinbarung Arbeitszeit") festgelegt ist. Grundsätzlich hat der Betriebsrat bei erstmaliger Einführung von Schichtarbeit ein Mitbestimmungsrecht. Für die mit der Schichtarbeit verbundenen Erschwernisse können die Arbeitnehmer Schichtlohnzuschläge erhalten, die grundsätzlich steuerpflichtig sind.
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