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Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis ist das vom Vollstreckungsgericht zu führende Register über Personen, die vor ihm eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben haben (§ 807 ZPO, § 284 AO) oder gegen die wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung die Haft zu deren Erzwingung (§ 901 ZPO) angeordnet ist (§ 915 ZPO). Das Schuldnerverzeichnis dient in der Hauptsache dem Kreditgewerbe und der kreditgebenden Wirtschaft zur schnellen Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Personen, die um einen Kredit nachsuchen. Zu diesem Zweck besteht Einsichts- und Auskunftsrecht sowie die Möglichkeit, Abschriften anzufordern.
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