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Schuldschein
Der Schuldschein (Schuldbrief, Schuldurkunde) ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, in der der Schuldner eine Leistung verspricht (in der Regel Zahlung eines bestimmten Geldbetrags). Diese Urkunde wird zumeist zur Beweiserleichterung für den Gläubiger ausgestellt, da sie das Bestehen einer Schuld bestätigt. Die Angabe des Schuldgrunds ist dabei nicht erforderlich. Der Schuldschein ist kein Wertpapier; der Besitz dieser Urkunde ist zur Geltendmachung des Rechts nicht erforderlich. Soll über die Beweiswirkung hinaus durch die Erklärung eine abstrakte Verbindlichkeit des Schuldners geschaffen werden, so liegt ein Schuldanerkenntnis vor.
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